Til Schweiger vs. Anika Decker

Millionenstreit um „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ beendet

19.03.2025, 14.01 Uhr
von Julian Lorenz
Einst nahmen Anika Decker und Til Schweiger gemeinsam ihre Auszeichnung beim Bayerischen Filmpreis für den Film "Keinohrhasen" entgegen.
Einst nahmen Anika Decker und Til Schweiger gemeinsam ihre Auszeichnung beim Bayerischen Filmpreis für den Film "Keinohrhasen" entgegen.  Fotoquelle: picture-alliance/ dpa | Tobias Hase

Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen der Drehbuchautorin Anika Decker und dem Filmemacher Til Schweiger ist nun eine Entscheidung gefallen: die Autorin hat ihre Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2023 zurückgezogen.

Decker hatte auf eine höhere Beteiligung an den Einnahmen der erfolgreichen Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" geklagt. Beide Filme waren Kassenschlager und spielten hohe zweistellige Millionenbeträge ein.

Im September 2023 entschied das Landgericht Berlin, dass Decker grundsätzlich eine höhere Beteiligung zusteht. Allerdings wurden viele ihrer Ansprüche als verjährt angesehen, da sie erst 2018 Klage erhoben hatte. Demnach stehen ihr rund 180.000 Euro zu. Für Einnahmen ab 2021 hat sie zusätzlich Anspruch auf 3,68 Prozent der Nettoerlöse von "Keinohrhasen" und 3,48 Prozent von "Zweiohrküken".

Der Fairnessparagraf

Decker hatte ursprünglich jedoch mehr als zwei Millionen Euro gefordert. Sie argumentierte, dass solche Klagen in der Filmbranche schwierig seien und Karrieren gefährden könnten – deshalb habe sie erst so spät geklagt. Das Urteil stützt sich auf den sogenannten "Fairnessparagrafen" im Urheberrecht, der bei "ein auffälligem Missverhältnis zwischen Vergütung und Erfolg eines Filmes" eine spätere Anpassung des Gehalts erfordert.

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