Richard Oetker überlebte seine Entführung 1976
lebensgefährlich verletzt

Die Oetker-Entführung

KINOSTART: 11.11.2001 • Dokumentation • Deutschland (2001) • 184 MINUTEN
Lesermeinung
prisma-Redaktion
Originaltitel
Der Tanz mit dem Teufel - Die Entführung des Richard Oetker
Produktionsdatum
2001
Produktionsland
Deutschland
Laufzeit
184 Minuten
Die Entführung des seinerzeit 24-jährigen Industriellen-Sohns Richard Oetker vor 25 Jahren am 14. Dezember 1976 gilt als ein "Jahrhundertverbrechen". Die Persönlichkeit des Opfers, die Höhe des gezahlten Lösegeldes (21 Millionen Mark), das kriminelle Raffinement des Täters, die Ausdauer der Ermittler, das späte Auftauchen des Lösegelds nach mehr als 20 Jahren, verbunden mit dem nachträglichen Geständnis des Entführers Dieter Zlof machen die Besonderheit dieses Verbrechens aus. Die Dokumentation kann für sich in Anspruch nehmen, die Rekonstruktion in enger Abstimmung mit der Oetker-Familie zu zeigen und erstmals auch den Entführer vor der Kamera zu hören.

Richard Oetker saß im Schneideraum der Münchner Filmemacher. Vor seinen Augen lief die authentische Rekonstruktion seiner Entführung ab, bei der das Opfer seinerzeit 47 Stunden lang in einer sargähnlichen Holzkiste verbringen musste. Auch 25 Jahre danach kann Richard Oetker nicht über das Verbrechen sprechen. Er bat seinen Bruder August, der damals das Lösegeld übergab, Rede und Antwort zu stehen. Zum ersten Mal schildern ein Mitglied der Familie Oetker und der Entführer Dieter Zlof, was zwischen dem 14. und 16. Dezember 1976 tatsächlich passierte. Der Film über die Oetker-Entführung ist Krimi, Zeitgeschichte und Dokumentation zugleich, heißt es dazu. Als zynisch und menschenverachtend kritisiert die Opferschutzorganisation Weisser Ring die selbstdarstellerischen Äußerungen des Oetker-Entführers Dieter Zlof im Rahmen dieser Dokumentation. "Es ist einfach unfassbar, dass einem Rechtsbrecher, der seinem Opfer einen lebenslangen Schaden zugefügt hat, eine solche von Gebühren- und Steuerzahlern finanzierte Plattform geboten werden soll, die er schamlos und weitgehend unkommentiert zur Verharmlosung seiner abscheulichen Tat nutzen darf", so WR-Sprecher Helmut K. Rüster.

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