Rundfunkbeitrag bleibt: GEZ verstößt nicht gegen Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter stellten allerdings auch fest, dass Menschen, die zwei Wohnungen besitzen und den Beitrag bislang doppelt zahlen, benachteiligt werden.
Seit einer Reform, die 2013 in Kraft trat, werden die Beiträge pro Haushalt und nicht pro Fernseher oder Radiogerät erhoben. Hier muss der Gesetzgeber nun nachbessern, um diese Benachteiligung zu beseitigen. Dazu setzte das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Mitte 2020.
"Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs", so Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in seinem Urteilsspruch. Es spiele dabei keine Rolle, ob dieses Angebot auch genutzt werde.
Mit seinem Urteil folgten die Karlsruher Richter weitgehend einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das den Beitrag bereits 2016 als rechtmäßig eingestuft hatte. In Karlsruhe geklagt hatten drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt. Sie sahen durch die seit 2013 geltende Neuregelung vor allem den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten hingegen immer wieder darauf verwiesen, dass sich in rund 99 Prozent aller Privathaushalte ein Fernsehgerät befinde.
Quelle: teleschau – der Mediendienst