Mit ein paar legalen Tricks können auch Normalverdiener ihre Steuerlast reduzieren. Unter anderem begünstigt der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit im Homeoffice mit maximal 600 Euro jährlich.
Steuern sparen ist auf der ganzen Welt angesagt. Das Problem: Die allermeisten lohnenswerten Modelle sind entweder illegal (Steuerhinterziehung!) oder aufgrund der Komplexität sehr vermögenden Menschen vorbehalten. Das ist indes kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, denn mit ein paar ganz legalen Tricks können auch Normalverdiener ihre Steuerlast reduzieren. "Viele Menschen wissen gar nicht, was sie alles bei der Steuer ansetzen können. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro – ganz ohne Nachweise. Diese können auch leicht überschritten werden, denn nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig sind die entsprechenden Nachweise über die Ausgaben", sagt Steuerberater Jens Bormann von bjw+p aus Geldern.
So können zum Beispiel Kosten für Heilbehandlungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Auch die Ausnutzung der Pendlerpauschale kann Geld sparen, betont Bormann: "Wege zwischen dem Zuhause und dem Arbeitsplatz können Steuerpflichtige als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt berechnet bis Ende des Steuerjahres 2020 pro Entfernungskilometer 30 Cent. Ab dem nächsten Steuerjahr erhalten Steuerpflichtige 35 Cent ab dem 21. Kilometer angerechnet. Und das gilt, ganz gleich ob Steuerzahler zu Fuß, mit dem Auto, dem Bus oder dem Fahrrad zur Arbeit gelangen. Auch private Ausgaben wie die für Handwerker, Spenden und Hilfen im Haushalt senken die Steuerlast."
Vor allem in der noch immer von der Corona-Pandemie geprägten Zeit spielt auch die steuerliche Begünstigung beim Homeoffice eine wesentliche Rolle. Die Politik hat eine neue Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro pro Jahr beschlossen. Diese maximal 600 Euro können über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen: Der Chef muss das Homeoffice angeordnet haben, das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, und das räumlich getrennte Arbeitszimmer darf höchstens zu neun Prozent privat genutzt werden. Ein Schlafsofa für Gäste kann bereits ein Ausschlusskriterium sein. Das sind trotz der Einschränkungen wesentlich gelockerte Regeln. Bislang erkannten die Finanzämter das häusliche Arbeitszimmer in der Regel nur bei solchen Beschäftigten an, die offenkundig nicht alle beruflichen Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz erledigen können.
Auch weitere beruflich bedingte Kosten sind in der Regel voll und unbegrenzt abzugsfähig. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsgebühren, Nachhilfestunden, Lernmittel wie Fachbücher, Laptop oder Tablet oder Bücherregal und gegebenenfalls Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung. Ausgaben bis 800 Euro netto für sogenannte geringfügige Wirtschaftsgüter können sofort abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen werden nach den üblichen Regeln abgeschrieben. Übrigens: Üblicherweise müssten viele Steuerpflichtige gar keine Steuererklärung abgeben, da durch die Einordnung in eine von sechs Steuerklassen automatisch ein Lohnsteuerabzug stattfindet. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist zur Abgabe verpflichtet. Das führt in der Regel zu einer Nachzahlung bei der Einkommensteuer.
Seit 2019 können Arbeitnehmer bis zum 31. Juli die Steuererklärung des Vorjahres abgeben. Wer einen Steuerberater hinzuzieht, hat sogar bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres Zeit. Für 2020 besteht die Ausnahme, dass Steuerberater bis 31. Mai 2022 die Steuererklärung abgeben können. Wer diese Fristen überschreitet, zahlt jeden angefangenen Monat der Verspätung einen Zuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat. Auch im Falle einer Steuerrückerstattung werden die Gebühren fällig.